Unterrichtsbefreiung

Liebe Eltern,

in begründeten Ausnahmefällen kann Ihr Kind vom Unterricht befreit werden.

Solche Ausnahmefälle können zum Beispiel sein:

  • Kuraufenthalte
  • Heirat/Taufe/Kommunion/Konfirmation … im engsten Familienkreis
  • Todesfälle oder schwere Erkrankungen im engsten Familienkreis
  • aktive Teilnahme Ihres Kindes an sportlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben

Um Ihr Kind vom Unterricht zu befreien, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen.

Diese trifft unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles die Entscheidung über die Unterrichtsbefreiung.

Einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung Ihres Kindes stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung.